Bauwelt · Wiegeverfahren & Tara

Erstwiegung, Zweitwiegung und gespeicherte Tara: Welches Verfahren passt zu welchem Betrieb?

13 min Lesedauer TBSoft Redaktion
Feine weiße Linienzeichnung eines leeren und eines mit Schüttgut beladenen Containers, verbunden mit Pfeil und Datenkarte mit Uhrsymbol

Zwei aktuelle Wiegungen oder ein hinterlegter Tarawert? So wählen Werke das passende Verfahren für Abholungen, Anlieferungen, Stammfahrzeuge und wechselnde Aufbauten – mit Rechenbeispiel und Prüfliste.

Erstwiegung und Zweitwiegung erfassen zwei Zustände desselben Fahrzeugs innerhalb eines Vorgangs. Bei einer Abholung wird typischerweise zuerst leer und anschließend beladen gewogen; bei einer Anlieferung ist die Reihenfolge umgekehrt. Eine gespeicherte Tara kann im dafür geeigneten und zulässigen Verfahren die aktuelle Leerwiegung ersetzen. Dafür muss der hinterlegte Wert zur tatsächlichen Fahrzeugkombination und zum Zustand bei seiner Verwendung passen.

Die Entscheidung hängt deshalb nicht allein davon ab, wie oft ein Fahrzeug ins Werk kommt. Ein Stammfahrzeug mit wechselndem Anhänger kann einen neuen Tarabezug benötigen. Ein Fremdfahrzeug lässt sich dagegen mit zwei aktuellen Wiegungen abfertigen, ohne auf ein früher gespeichertes Leergewicht zurückzugreifen.

Dieser Leitfaden vergleicht die Verfahren für statische Fahrzeugwaagen in Werken, Baustoffbetrieben und Industrie. Er zeigt, welche Abläufe sie unterstützen, welche Daten benötigt werden und wo eine erneute Wiegung oder fachliche Klärung erforderlich ist.

Was Erstwiegung, Zweitwiegung und Tara bedeuten

Erstwiegung und Zweitwiegung beschreiben die zeitliche Reihenfolge. Brutto und Tara beschreiben dagegen die Bedeutung der Gewichte für die Mengenberechnung. Das erste erfasste Gewicht ist daher nicht automatisch die Tara, und das zweite nicht automatisch das Bruttogewicht.

Bei der betrachteten Fahrzeugwiegung umfasst die Tara das Fahrzeug beziehungsweise Gespann ohne die zu bestimmende Nutzladung, einschließlich der zum festgelegten Wiegezustand gehörenden Bestandteile. Das Bruttogewicht enthält zusätzlich die Ladung. Die Nettomenge ergibt sich als Brutto − Tara. Voraussetzung ist, dass die Werte fachlich zusammengehören und sich der sonstige Fahrzeugzustand ausreichend vergleichbar erfassen lässt.

Auch das Wort „gespeichert“ braucht eine klare Bedeutung. Wird eine aktuelle Leerwiegung bis zur Rückkehr von der Verladung im offenen Vorgang gespeichert, bleibt sie Teil einer Erstwiegung und Zweitwiegung. Der Vergleich in diesem Artikel meint mit gespeicherter Tara dagegen einen hinterlegten Wert, der bei einem späteren Besuch erneut verwendet wird.

Solche Abläufe werden technisch beispielsweise im Herstellerhandbuch zum METTLER TOLEDO IND246, Abschnitt 4.6 als Fahrzeugwiegung mit temporärer Zuordnung beziehungsweise dauerhaft hinterlegter Tara unterschieden. Die Beschreibung einer Gerätefunktion beantwortet noch nicht, ob sie für einen bestimmten Geschäftsvorgang eingesetzt werden darf.

Die Grundlagen des Messvorgangs erläutert unser Glossar zur Verwiegung. Hier steht die Auswahl des passenden Ablaufs im Mittelpunkt.

Schüttgut abholen: Erst leer, dann beladen wiegen

Für eine Schotter-, Kies- oder Sandabholung ist die Wiegung vor und nach der Beladung ein naheliegender Ausgangspunkt. Das Fahrzeug kommt ohne die abzuholende Ladung ins Werk. Die Erstwiegung erfasst seinen aktuellen Ausgangszustand. Nach der Verladung folgt die Zweitwiegung; die Differenz wird dem vorbereiteten Auftrag zugeordnet.

Der Vorteil liegt im aktuellen Bezug: Der Betrieb muss für diese Fahrt keine frühere Tara als passend voraussetzen. Auch ein erstmals eintreffendes Fahrzeug kann so bearbeitet werden. Zugfahrzeug, Anhänger und Aufbau werden für den konkreten Besuch erfasst und bei der Rückkehr abgeglichen.

Allerdings ist die Differenz nur dann eine belastbare Materialmenge, wenn zwischen den Messungen keine ungeklärten weiteren Gewichtsänderungen stattfinden. Ein anderer Anhänger, aufgenommene Ausrüstung oder ein Tankvorgang können das Ergebnis beeinflussen. Auch die Behandlung von Fahrer und Mitfahrenden sollte für beide Wiegungen festgelegt und einheitlich umgesetzt sein.

Organisatorisch benötigt das Verfahren zwei Waagenbelegungen, eine sichere Rückführung von der Verladung und einen eindeutig offenen Vorgang. Bei mehreren Fahrten desselben Fahrzeugs am Tag reicht das Kennzeichen allein nicht als Besuchskennung. Die zweite Wiegung muss den richtigen ersten Messwert finden.

Für Werke mit vielen Fremdspeditionen oder häufigen Änderungen am Gespann ist dieser aktuelle Bezug besonders hilfreich. Den gesamten Weg vom Auftrag über Verladung und Beleg bis zur Abrechnung beschreibt der Artikel Von der Fahrzeugwaage zum digitalen Wiegeprozess.

Anlieferungen: Die Ausgangswiegung zeigt, was entnommen wurde

Bei einer Anlieferung kommt das Fahrzeug beladen an. Die Erstwiegung erfasst den Zustand vor der Entladung. Anschließend wird der Zustand nach der Entladung gewogen. Unter vergleichbaren übrigen Bedingungen beschreibt die Differenz die im Werk entnommene Masse.

Das ist besonders relevant, wenn Materialreste im Fahrzeug verbleiben. Eine aktuelle Ausgangswiegung enthält diese Reste. Die Differenz zur Eingangswiegung fällt entsprechend geringer aus als bei einer vollständigen Entladung. Ob und wie das Material kaufmännisch angenommen wird, ist eine zusätzliche Entscheidung; die Gewichtsdifferenz ersetzt keine Qualitäts- oder Annahmeprüfung.

Bei einer Teilentladung ist das zweite Gewicht kein Leergewicht. Ein Fahrzeug kann beispielsweise mit einem Teil der Ladung weiterfahren. Die verbleibende Ladung gehört dann zum Ausgangsgewicht und darf nicht als Fahrzeugtara für spätere Fahrten hinterlegt werden.

Ein eigenes Rechenbeispiel: Vor der Teilentladung werden 30.800 kg, danach 24.300 kg erfasst. Die Gewichtsdifferenz beträgt 6.500 kg. Sie beschreibt unter den genannten Bedingungen die entnommene Masse. Die 24.300 kg dürfen deshalb nicht als leerer Fahrzeugzustand interpretiert werden.

Eine historische Leertara würde in dieser Situation eine andere Frage beantworten: Wie viel Gesamtladung war rechnerisch bei der Ankunft auf dem Fahrzeug? Sie belegt nicht, wie viel davon tatsächlich an diesem Standort entladen wurde. Für Teilentladungen, mehrere Entladeorte oder eine Rücknahme von Restmengen braucht es daher einen dafür eingerichteten Ablauf mit passenden Messbezügen.

Gespeicherte Tara: Wann eine aktuelle Leerwiegung entfallen kann

Bei einem Verfahren mit gespeicherter Tara wird der aktuelle Gewichtswert des beladenen Fahrzeugs mit einem bereits hinterlegten Tarabezug verbunden. Dadurch kann die zusätzliche Leerwiegung für diesen Besuch entfallen. Der Aufwand verlagert sich auf die Ermittlung, Pflege und Prüfung des wiederverwendeten Tarawerts.

Das kann für wiederkehrende Fahrzeuge mit hinreichend gleichbleibendem Zustand interessant sein. Ein fester Fahrzeugbestand allein genügt jedoch nicht. Der hinterlegte Wert muss zum Gespann, zum Aufbau und zum vorgesehenen Geschäftsvorgang passen. Bei Anlieferungen ist außerdem zu klären, ob die berechnete Ladungsmenge tatsächlich der übernommenen Menge entspricht.

Für die Verwendung gespeicherter Taragewichtswerte enthält § 26 Absatz 2 MessEV eine konkrete Bedingung: Die Werte müssen der tatsächlichen Tara zum Verwendungszeitpunkt entsprechen oder so bemessen sein, dass der Vertragspartner nicht benachteiligt wird. Eine interne Gültigkeitsanzeige in der Software weist diese Voraussetzung für sich allein nicht nach.

Die Eichdirektion Nord erläutert in ihrem Informationsblatt für nichtselbsttätige Waagen unter anderem die Bedeutung von Kraftstoffänderungen und die unterschiedliche Wirkung eines Taraeingabewerts bei Ankauf und Verkauf. Daraus folgt für die Planung: Ein pauschaler Zu- oder Abschlag auf die Tara ist ohne Betrachtung des Geschäftsvorgangs keine geeignete Standardregel.

Stimmen Sie Herkunft, Kontrollverfahren und Verwendungsbedingungen mit den fachlich Verantwortlichen ab. Bei Fragen zur konkreten Waagen- und Softwarekonfiguration sind Waagenhersteller und zuständige Eichbehörde einzubeziehen. Eine technische Speicherfunktion ersetzt diese Prüfung nicht.

Rechenbeispiel: Wie sich ein abweichender Tarawert auswirkt

Das folgende eigene Beispiel verwendet dieselbe beladene Fahrzeugmasse und zwei unterschiedliche Tarabezüge. Die Werte dienen der Veranschaulichung; sie sind weder Messprotokoll noch zulässige Toleranzvorgabe.

Beispiel einer Schotterabholung: gleicher Bruttowert, unterschiedliche Tara
GrößeMit aktueller TaraMit unpassender gespeicherter Tara
Bruttogewicht31.680 kg31.680 kg
Verwendete Tara12.420 kg12.100 kg
Berechnete Nettomenge19.260 kg19.580 kg
Abweichung zur Berechnung mit aktueller Tara+320 kg

Die Waage kann den Bruttowert in beiden Fällen gleich erfassen. Der Unterschied entsteht allein durch den verwendeten Tarabezug. Bei einer zu kleinen Tara wird die berechnete Nettomenge zu groß; bei einer zu großen Tara wird sie zu klein. Welche Vertragspartei dadurch benachteiligt wird, hängt davon ab, ob der Betrieb Ware verkauft oder ankauft.

Dieses Beispiel zeigt den zusätzlichen Einfluss einer unpassenden gespeicherten Tara. Es ist keine Aussage über die Messabweichung der eingesetzten Waage. Die Eignung des Messbereichs, die vorgesehenen Messbedingungen und die korrekte Verarbeitung der Werte bleiben bei beiden Verfahren erforderlich.

Wechselnde Anhänger, Container und Aufbauten richtig behandeln

Der Tarabezug gehört zu der tatsächlich gewogenen Kombination. Bei einem Sattelzug betrifft das Zugmaschine und Auflieger; bei einem Abrollfahrzeug zusätzlich den verwendeten Container und die für den Wiegezustand relevanten Anbauteile. Ein erkanntes Zugfahrzeug belegt diese Kombination noch nicht vollständig.

Bei der Fahrzeugverwiegung ist insbesondere eine Container-Leermasse allein keine Tara des gesamten Fahrzeugs. Werden dagegen Container ohne Fahrzeug auf einer dafür geeigneten Waage gewogen, handelt es sich um einen anderen Messaufbau. Beide Verfahren dürfen in den Stammdaten nicht miteinander vermischt werden.

Eine erneute Prüfung des Tarabezugs sollte insbesondere bei folgenden Änderungen ausgelöst werden:

  • Anderer Anhänger oder Auflieger: Die zugeordnete Kombination hat sich geändert.
  • Getauschter Container oder Aufbau: Bauart, Ausstattung oder Zustand können vom bisherigen Tarabezug abweichen.
  • Umbau, Reparatur oder zusätzliche Ausrüstung: Der frühere Fahrzeugzustand ist möglicherweise nicht mehr gegeben.
  • Kraftstoff, Flüssigkeiten oder mitgeführte Gegenstände: Änderungen außerhalb der Nutzladung können das Gewicht beeinflussen.
  • Anhaftungen, Rückstände, Schnee oder Wasser: Ein äußerlich bekanntes Fahrzeug kann einen anderen Leerzustand aufweisen.

Die Reaktion richtet sich nach Art und Umfang der Änderung sowie dem freigegebenen Verfahren. Kann die Eignung des hinterlegten Werts nicht bestätigt werden, braucht es eine neue geeignete Taraermittlung oder einen anderen abgestimmten Ablauf. Ein abgelaufener oder ungeklärter Wert sollte nicht stillschweigend weiterverwendet werden.

Wie Kennzeichen, RFID und Besuchscodes die richtige Zuordnung unterstützen, erläutert unser Vergleich zur Fahrzeugidentifikation an der Waage.

Welches Wiegeverfahren passt zu welchem Betriebsablauf?

Die Auswahl sollte je Vorgangsart erfolgen. Ein Werk kann für wechselnde Fremdfahrzeuge mit zwei aktuellen Wiegungen arbeiten und für geeignete, kontrollierte Stammfahrzeuge einen gesondert festgelegten Ablauf mit gespeicherter Tara vorsehen. Beide Wege brauchen eindeutige Regeln für den Wechsel in einen anderen Ablauf.

Orientierung für die Verfahrenswahl – die konkrete Eignung bleibt zu prüfen
BetriebssituationNaheliegender AusgangspunktEntscheidender Prüfpunkt
Schüttgutabholung mit wechselnden SpeditionenLeerwiegung vor und Bruttowiegung nach der Beladung.Beide Messungen betreffen denselben Besuch und einen vergleichbaren Fahrzeugzustand.
Anlieferung mit vollständiger EntladungWiegung vor und nach der Entladung.Ausgangszustand und mögliche Rückstände werden erfasst; Annahme und Mengenfreigabe sind abgestimmt.
Teilentladung oder mehrere EntladeorteEigens definierter Ablauf mit Messungen um den jeweiligen Materialumschlag.Die Differenz beschreibt die entnommene Teilmenge; ein beladenes Ausgangsgewicht wird nicht zur Leertara.
Stammfahrzeug mit gleichbleibender KombinationGespeicherte Tara als mögliche Variante prüfen.Tarawert, Zustand und Verwendungsbedingungen sind nachweisbar geeignet und werden kontrolliert.
Wechselnder Anhänger, Container oder AufbauAktuelle Taraermittlung für die tatsächliche Kombination vorsehen.Ein früherer Tarabezug wird nicht allein aufgrund des bekannten Zugfahrzeugs übernommen.
Selbstbedienung oder RandzeitenDas fachlich geeignete Verfahren mit klarer Fahrerführung verbinden.Fehlende oder ungeklärte Tara führt zu einem vorgesehenen Prüf- oder Ersatzablauf.

Bewerten Sie neben der Waagenbelegung auch den Kontrollaufwand. Eine eingesparte Leerwiegung hilft wenig, wenn häufig Rückfragen, unpassende Stammdaten oder spätere Mengenklärungen entstehen. Maßgeblich ist der zuverlässig abgeschlossene Vorgang mit nachvollziehbarem Ergebnis.

Auch zwei unterschiedliche Waagen für Ein- und Ausgang benötigen eine abgestimmte Konfiguration. Messbereiche, Einheiten, Waagenkennungen und die Verarbeitung der Werte müssen zum Verfahren passen. Eine Softwareverbindung allein bestätigt nicht die messtechnische Eignung dieser Kombination.

Welche Daten und Prüfungen die Wiegesoftware unterstützen sollte

Die Software muss zunächst erkennen, welches Verfahren für den Besuch gilt. Beim Ablauf mit Erstwiegung und Zweitwiegung hält sie den Vorgang bis zur erforderlichen zweiten Messung offen. Beim Ablauf mit gespeicherter Tara muss zusätzlich erkennbar sein, welcher hinterlegte Wert aus welchem Grund verwendet werden darf.

Ein Taradatensatz braucht dafür mehr als einen Zahlenwert. Für die Prozessplanung sind insbesondere folgende Angaben sinnvoll:

  • Geltungsbereich: Fahrzeugkombination und gegebenenfalls Aufbau oder Container, für die der Tarabezug angelegt wurde.
  • Wert und Einheit: Eindeutige Gewichtsangabe mit der zum Verfahren passenden Darstellung.
  • Herkunft: Zugehörige Taraermittlung, Zeitpunkt, Waage und benötigter Messbezug.
  • Verwendungsbedingungen: Festgelegter Fahrzeugzustand und die Vorgangsarten, für die der Wert vorgesehen ist.
  • Prüfstand: Ergebnis und Zeitpunkt der letzten Kontrolle sowie Anlass für eine erneute Prüfung.
  • Status und Verantwortung: Freigegeben, gesperrt oder in Klärung; zuständige Person und dokumentierte Änderungen.

Vor einem Abschluss sollte das System prüfen, ob Messungen, Fahrzeug und Auftrag zusammenpassen. Ein fehlender Tarawert darf nicht durch null oder einen beliebigen Standardwert ersetzt werden. Genauso wenig genügt ein automatisch positiv gerechneter Betrag, wenn die Gewichte fachlich falsch zugeordnet sind.

Wie sich diese Prüfungen konkret gestalten lassen, zeigt Brutto, Tara und Netto: Wiegefehler digital vermeiden. Dort werden Fehler bei Gespann, Besuch, Auftrag und Eingaben den passenden Kontrollen gegenübergestellt – einschließlich der Entscheidung, wann eine Warnung genügt und wann der Abschluss ausgesetzt werden sollte.

Am Selbstbedienungsterminal TBTouchScale muss der Fahrer verständlich erkennen, welcher Schritt erforderlich ist. TBAutoIdent kann bei der Identifikation unterstützen. Welche Prüfungen und Freigaben in der konkreten Konfiguration umgesetzt werden, ist projektbezogen festzulegen. Für eine ungeklärte Tara braucht der Selbstbedienungsablauf erreichbare Hilfe oder einen verbindlichen Ersatzweg.

Tara aktualisieren, ohne alte Vorgänge zu verändern

Ein aktualisierter Tarastammsatz darf bereits abgeschlossene Lieferungen nicht rückwirkend neu berechnen. Für jeden Vorgang muss nachvollziehbar bleiben, welcher Tarawert tatsächlich verwendet wurde und woher er stammt. Die spätere Pflege des Fahrzeugstamms ist davon zu trennen.

Auch bei offenen Vorgängen ist eine eindeutige Regel nötig. Wird die gespeicherte Tara zwischen Anmeldung und Abschluss gesperrt oder geändert, sollte die Anwendung den betroffenen Besuch zur vorgesehenen Prüfung führen. Welcher Wert verwendet werden darf, ergibt sich aus dem Verfahren und der aktuellen Eignung; der Zeitpunkt einer Stammdatenübertragung darf diese Entscheidung nicht zufällig bestimmen.

Beleg und Datenübergabe sollten die Unterscheidung zwischen gemessenem Gewicht, verwendetem Tarabezug und berechnetem Ergebnis erhalten. Ein gespeicherter Taraeingabewert darf dabei nicht als neue Leerwiegung erscheinen. Die nötige Kennzeichnung ist anhand der eingesetzten Konfiguration festzulegen; die Eichdirektion Nord erläutert dafür unter anderem die Bezeichnung „PT“ für Taraeingabewerte.

Die allgemeinen Anforderungen an die Verwendung und Nachvollziehbarkeit von Messwerten finden sich in § 33 MessEG. Für die technische Übergabe erklärt der Artikel Wiegesoftware und ERP verbinden, wie Mengen, Belege und Bearbeitungsstände zusammenbleiben.

Den gewählten Ablauf mit realen Vorgängen abnehmen

Beginnen Sie mit einer häufigen Abholung und einer typischen Anlieferung. Zeichnen Sie auf, wann welcher Fahrzeugzustand vorliegt, welche Messung entsteht und wodurch die Mengenfreigabe erfolgt. Ergänzen Sie erst dann die Variante mit gespeicherter Tara, einschließlich ihrer Voraussetzungen und Kontrollschritte.

Für die Abnahme eignen sich diese Fälle:

  1. Abholung: Leer- und Bruttowiegung werden demselben Besuch zugeordnet; die Nettomenge ergibt sich aus den vorgesehenen Werten.
  2. Anlieferung: Die umgekehrte Reihenfolge wird korrekt verarbeitet; das zweite Gewicht wird nicht automatisch als Bruttowert behandelt.
  3. Teilentladung: Die abgegebene Teilmenge wird getrennt vom verbleibenden Ladungsbestand bestimmt. Das Ausgangsgewicht wird nicht zur Fahrzeugleertara.
  4. Andere Kombination: Ein gewechselter Anhänger oder Container löst die festgelegte Prüfung des Tarabezugs aus.
  5. Tara ungeklärt: Ein fehlender, gesperrter oder nach den Betriebsregeln nicht mehr geeigneter Wert führt in den vorgesehenen Ersatzablauf.
  6. Änderung während des Besuchs: Eine neue Tara oder Sperre wird vor dem abhängigen Abschluss berücksichtigt und nachvollziehbar behandelt.
  7. Abgeschlossener Vorgang: Eine spätere Stammdatenänderung lässt die damals verwendeten Gewichte und Belegbezüge erhalten.
  8. Unterbrechung: Nach einer Störung wird der richtige offene Besuch fortgesetzt; alte Anzeigewerte werden nicht als neue Messung übernommen.

Prüfen Sie zusätzlich, ob die Mitarbeiter den Grund einer Unterbrechung erkennen und wissen, wer entscheiden darf. Im Pilotbetrieb sind die Zahl zusätzlicher Wiegungen, ungeklärter Tarabezüge und nachträglicher Mengenberichtigungen aufschlussreicher als die reine Anzahl gespeicherter Fahrzeugwerte.

Die Anforderungsliste zur Auswahl von Wiegesoftware unterstützt Sie dabei, daraus prüfbare Muss- und Soll-Kriterien für die Umsetzung abzuleiten.

Häufige Fragen zu Erstwiegung, Zweitwiegung und gespeicherter Tara

Ist die Erstwiegung immer die Tarawiegung?

Nein. Bei einer leeren Einfahrt zur Abholung ist das häufig der Fall. Bei einer beladenen Anlieferung wird zuerst das Bruttogewicht erfasst. Erstwiegung und Zweitwiegung beschreiben die Reihenfolge; die Zuordnung als Brutto, Tara oder Ausgangsgewicht ergibt sich aus dem tatsächlichen Materialfluss.

Wie lange darf eine gespeicherte Tara verwendet werden?

Ein Alter in Tagen allein beantwortet die Frage nicht. § 26 Absatz 2 MessEV stellt auf die tatsächliche Tara zum Verwendungszeitpunkt beziehungsweise den Ausschluss einer Benachteiligung des Vertragspartners ab. Kontrollintervalle und Anlässe für eine neue Ermittlung müssen dazu passen. Ein Fahrzeugwechsel oder veränderter Aufbau kann eine Prüfung auch vor Ablauf einer internen Frist erforderlich machen.

Reicht das Leergewicht aus den Fahrzeugpapieren?

Ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist kein Nachweis einer aktuellen Taraermittlung für das tatsächlich eingesetzte Gespann. Anhänger, Aufbau, Ausrüstung und Zustand können abweichen. Verwenden Sie solche Angaben nicht ungeprüft als Tarabezug für die Mengenberechnung; Herkunft und Eignung sind im vorgesehenen Verfahren zu klären.

Kann die Zweitwiegung an einer anderen Waage erfolgen?

Das ist anhand der vorgesehenen Waagenkombination und des Verfahrens zu prüfen. Die Software muss beide Messungen eindeutig demselben Besuch zuordnen und den jeweiligen Messbezug erhalten. Zusätzlich müssen Messbereiche, Einheiten und die Verarbeitung der Werte für den Einsatz geeignet sein. Die technische Erreichbarkeit beider Waagen allein reicht dafür nicht aus.

Den passenden Tara- und Wiegeprozess mit TBScale planen

TBScale verbindet Verwiegung, Fahrzeug- und Auftragsbezug sowie digitale Belege. Einen branchenspezifischen Einstieg bietet die Seite Wiegesoftware für die Baustoffbranche. Das geeignete Wiegeverfahren wird anhand der tatsächlichen Materialbewegungen, Fahrzeugkombinationen und vorhandenen Messtechnik abgestimmt.

Bringen Sie für die Planung je ein Beispiel einer Abholung und einer Anlieferung, die vorhandenen Taradaten sowie die häufigsten Fahrzeug- und Aufbauwechsel mit. An diesen Vorgängen lässt sich klären, wo zwei aktuelle Wiegungen sinnvoll sind und unter welchen Voraussetzungen eine gespeicherte Tara infrage kommt.

Demo für Ihren Wiegeprozess anfragen und die erforderlichen Messungen, Prüfungen und Belegbezüge gemeinsam durchgehen.

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