Bauwelt · Digitaler Wiegeprozess

Von der Fahrzeugwaage zum digitalen Wiegeprozess

13 min Lesedauer TBSoft Redaktion
Feine weiße Linienzeichnung eines Lkw auf einer Fahrzeugwaage, verbunden mit Fahrzeugerkennung, digitalem Beleg und Bildschirm

Vom erkannten Fahrzeug bis zur Abrechnung: So verbinden Werke Auftrag, Erstwiegung und Zweitwiegung, Verladung und Lieferschein zu einem nachvollziehbaren digitalen Ablauf.

Ein digitaler Wiegeprozess verbindet die Messung an der Fahrzeugwaage mit Fahrzeug, Auftrag, Material und Beleg. Die ermittelten Gewichte bleiben einem eindeutigen Vorgang zugeordnet und können für Verladung, Abrechnung und Auswertung weiterverwendet werden. Das Gewicht muss dafür nicht an jeder Übergabestelle erneut abgetippt werden.

Wie wichtig diese Verbindung ist, zeigt eine gewöhnliche Schotterabholung: Der Fahrer kommt ins Werk, nennt einen Kunden und fährt auf die Waage. Doch welcher Auftrag gehört zu diesem Besuch? Welches Material soll geladen werden? Ist der Anhänger noch derselbe wie beim letzten Mal? Und welcher Lieferschein geht später in die Fakturierung?

Dieser Artikel erklärt den Ablauf an einer statischen Fahrzeugwaage mit Erstwiegung und Zweitwiegung. Er zeigt, welche Information in jedem Schritt entsteht und wann eine Prüfung erforderlich ist. Das Beispiel beschreibt eine Abholung; die Unterschiede zur Anlieferung folgen weiter unten. Die konkrete Bedienung und Freigabe richten sich nach der eingesetzten Waage und dem betrieblich abgestimmten Verfahren.

Was ein digitaler Wiegeprozess zusammenführt

Die Fahrzeugwaage und ihr Auswertegerät bestimmen das Gewicht. Die Wiegesoftware ergänzt den betrieblichen Zusammenhang: Sie verbindet den Messwert mit einem Besuch, einem Fahrzeuggespann, dem Auftrag und der vorgesehenen Materialbewegung. Daraus entsteht eine Datengrundlage für den Lieferschein und die nachfolgenden Systeme.

Der Begriff Verwiegung beschreibt zunächst den Wiegevorgang. Zum durchgängigen digitalen Prozess wird dieser, wenn auch die Übergänge davor und danach geregelt sind. Ein PDF am Ende reicht dafür nicht aus, wenn Auftrag, Kennzeichen und Menge unterwegs mehrfach manuell neu erfasst werden müssen.

Für eine typische Abholung lässt sich die Prozesskette in sieben Schritte gliedern:

  1. Fahrzeug und Besuch identifizieren.
  2. Auftrag und Material zuordnen.
  3. Erstwiegung erfassen.
  4. Fahrzeug zur Verladung führen.
  5. Zweitwiegung zuordnen und Nettomenge ermitteln.
  6. Vorgang prüfen und Lieferschein ausgeben.
  7. Daten an ERP und Fakturierung übergeben.

Diese Reihenfolge ist ein Prozessmodell. Eine Voranmeldung kann die Auftragszuordnung bereits vor die Ankunft verlagern; bei anderen Abläufen wird ein Auftrag erst im Werk angelegt. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Informationen vor der jeweiligen Freigabe vorliegen.

1. Fahrzeug erkennen und den Besuch eindeutig anlegen

Am Anfang steht die Frage, welches Fahrzeug gerade welchen Vorgang beginnen oder fortsetzen möchte. Dafür kommen Kennzeichenerkennung, RFID, QR-Code, Kundenkarte oder die Erfassung durch das Waagepersonal infrage. Welche Methode passt, hängt unter anderem vom Anteil an Stammfahrzeugen, Fremdspeditionen und Selbstbedienung ab.

Ein Fahrzeug ist nicht dasselbe wie ein Besuch. Derselbe Lkw kann an einem Tag mehrfach im Werk erscheinen und unterschiedliche Aufträge bedienen. Der neue Besuch benötigt deshalb eine eigene Vorgangskennung. Kommt das Fahrzeug von der Verladung zurück, muss hingegen der bereits offene Vorgang aufgerufen werden.

Bei Gespannen gehört die tatsächlich eingesetzte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger dazu. Eine hinterlegte Fahrzeugkarte kann bei der Auswahl helfen, ersetzt aber keine Prüfung, ob die Kombination unverändert ist. Ebenso dient ein erkanntes Kennzeichen der Zuordnung; es belegt allein weder die Identität des Fahrers noch seine Abholberechtigung.

Für den Fall, dass eine Erkennung misslingt oder mehrere offene Vorgänge infrage kommen, braucht es einen eindeutigen Klärungsweg. Das Waagepersonal kann den richtigen Besuch auswählen oder anlegen. Am Selbstbedienungsterminal sollte der Fahrer eine verständliche Rückmeldung und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme erhalten.

2. Auftrag, Material und Zielort zuordnen

Nach der Identifikation wird der Besuch mit dem Geschäftsvorgang verbunden. Bei einer Abholung sind das typischerweise Kunde, Auftrag, Baustelle oder Lieferziel, Material und die vorgesehene Menge. Bei einer Anlieferung können stattdessen Lieferant, Bestellung und Entladeort im Vordergrund stehen.

Die Angaben können aus dem ERP oder der Disposition stammen, vorangemeldet sein oder am Waageplatz erfasst werden. Dabei muss feststehen, welches System die führenden Auftragsdaten verwaltet. Wenn das ERP einen Auftrag gesperrt hat, darf eine ältere lokale Auswahl nicht unbemerkt eine neue Abholung ermöglichen.

Vor der Freigabe zur Verladung sind insbesondere diese Fragen zu klären:

  • Ist der Auftrag für diesen Standort und diesen Zeitpunkt gültig?
  • Stimmen Fahrzeug beziehungsweise Abholberechtigung, Kunde und Lieferziel überein?
  • Ist das ausgewählte Material am vorgesehenen Ladeplatz verfügbar?
  • Sind Restmenge, vereinbarte Toleranzen und notwendige Freigaben berücksichtigt?

Beispiel: Ein Spediteur fährt für mehrere Bauunternehmen. Sein bekanntes Kennzeichen darf nicht automatisch den zuletzt verwendeten Kunden übernehmen. Der aktuelle Besuch muss mit dem tatsächlich gemeinten Auftrag verbunden werden. Nach der Zuordnung sollte der Fahrer nur noch die für diesen Besuch relevanten Informationen sehen.

3. Die Erstwiegung mit dem richtigen Vorgang verbinden

Für die betrachtete Abholung fährt das leere Fahrzeug gemäß der örtlichen Verkehrsführung auf die Waage. Bei einer statischen Vollverwiegung muss das gesamte zu wiegende Fahrzeuggespann auf der vorgesehenen Wiegefläche stehen. Die Messung erfolgt im Stillstand und unter den in der Betriebsanleitung festgelegten Bedingungen.

Die Software sollte einen aktuellen, gültigen Gewichtswert zusammen mit der Kennung der Waage, dem Zeitpunkt, der Einheit und der Vorgangskennung übernehmen. Ein alter Anzeigewert nach einer Verbindungsunterbrechung darf nicht als neue Messung behandelt werden. Auch eine stabile Anzeige allein belegt nicht, dass das Fahrzeug korrekt auf der Plattform steht.

Bei der leeren Einfahrt liefert die Erstwiegung das Taragewicht für diesen Besuch. Der Vorgang bleibt anschließend offen: Der Materialumschlag und die zweite Messung stehen noch aus. Eine Hofliste oder vergleichbare Übersicht kann nun anzeigen, welches Fahrzeug sich mit welchem Auftrag im Werk befindet.

Wichtig ist ein vergleichbarer Fahrzeugzustand bei beiden Wiegungen. Dazu gehören die Fahrzeugkombination, mitgeführte Ausrüstung und die festgelegte Behandlung von Fahrer und Mitfahrenden. Ändert sich zwischen den Messungen mehr als die eigentliche Ladung, kann diese Änderung die berechnete Materialmenge beeinflussen.

4. Die Verladung an denselben Auftrag anbinden

Nach der Erstwiegung muss der Fahrer wissen, wohin er fahren soll und welches Material vorgesehen ist. Je nach Werk erhält er diese Information vom Waagepersonal, am Terminal, auf einer Anzeige oder über eine andere abgestimmte Fahrerführung. Der Ladeplatz arbeitet mit demselben Auftragsbezug weiter.

Ein sinnvoller Verladeauftrag enthält die benötigten Angaben, etwa Material, Zielmenge, Fahrzeug und Ladeort. Ob die Verladung zusätzlich in der Software bestätigt oder eine Anlagensteuerung angebunden wird, ist eine Frage der konkreten Umsetzung. Die Zielmenge ist dabei ein Planwert. Die später festgestellte Nettomenge ergibt sich im hier beschriebenen Verfahren aus den zugeordneten Wiegungen.

Eine Abweichung muss vor dem weiteren Abschluss geklärt werden. Ist beispielsweise das gewünschte Material nicht verfügbar, dürfen am Ladeplatz nicht stillschweigend Sorte und Auftrag auseinanderlaufen. Materialwechsel, Teilmengen oder Abbruch benötigen einen abgestimmten Entscheidungsweg.

Dasselbe gilt für automatische Schranken- und Freigabesignale. Die Wiegesoftware kann Prozessinformationen bereitstellen; die erforderlichen Sicherheitsfunktionen der Schranke oder Anlage gehören in deren fachlich abgestimmtes Steuerungs- und Sicherheitskonzept.

5. Zweitwiegung durchführen und Netto berechnen

Nach der Beladung kehrt das Fahrzeug zur Waage zurück. Jetzt wird der offene Besuch aufgerufen, nicht automatisch ein neuer angelegt. Vor der Übernahme des zweiten Gewichts werden Fahrzeugkombination, Auftrag und der bisherige Stand des Vorgangs geprüft.

Bei der Abholung ist das zweite Gewicht das Bruttogewicht. Die Materialmenge errechnet sich als Netto = Brutto − Tara. Bei einer Anlieferung ist die Reihenfolge umgekehrt: Das Fahrzeug kommt beladen an; nach dem Entladen wird die Tara ermittelt. Erstwiegung und Zweitwiegung bezeichnen also die zeitliche Reihenfolge und nicht fest Brutto oder Tara. Dieses Zusammenführen zweier Fahrzeugwiegungen wird beispielsweise auch im Herstellerhandbuch zum METTLER TOLEDO IND246, Abschnitt 4.6 beschrieben.

Vor dem Abschluss sollten die zugeordneten Werte auf Widersprüche geprüft werden. Dazu zählen eine negative oder unerwartete Nettomenge, ein geänderter Anhänger, eine Überschreitung der vorgesehenen Auftragsmenge oder ein Gewicht außerhalb der festgelegten betrieblichen Grenzen. Die passende Reaktion kann eine Rückfrage, eine Freigabe durch eine berechtigte Person oder eine erneute Verwiegung sein.

Eine Gesamtgewichtsprüfung ersetzt keine gesonderte Beurteilung der Achslasten oder der Ladungssicherung. Ebenso darf Software einen unpassenden Messwert nicht einfach auf eine gewünschte Liefermenge ändern. Muss das Fahrzeug Material abladen, ist das daraus resultierende Gewicht im dafür vorgesehenen Verfahren erneut zu erfassen.

Beispiel: Eine Schotterabholung durch den gesamten Prozess

Die folgenden Werte sind ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Ein Fahrzeug holt Material für einen bestimmten Auftrag ab; Fahrzeugzustand und Kombination bleiben zwischen den Wiegungen vergleichbar.

Beispiel einer Abholung mit Erstwiegung und Zweitwiegung
SchrittErgebnis im Beispiel
AnmeldungDer Besuch erhält die Vorgangskennung V-2026-1042 und wird dem richtigen Fahrzeug zugeordnet.
AuftragszuordnungAuftrag A-4711, Schotter 0/32 und das vereinbarte Lieferziel werden verbunden.
ErstwiegungDas leere Fahrzeug wiegt 12,42 t. Dieser Messwert wird als Tara des Besuchs gespeichert.
VerladungDas Fahrzeug erhält das für den Auftrag freigegebene Material.
ZweitwiegungDas beladene Fahrzeug wiegt 31,68 t. Daraus folgen 31,68 t − 12,42 t = 19,26 t netto.
LieferscheinDer freigegebene Beleg dokumentiert 19,26 t mit Auftrags- und Vorgangsbezug.
FakturierungDas Zielsystem übernimmt den Lieferschein und verwendet die vereinbarten Konditionen für die Abrechnung.

Der entscheidende Zusammenhang ist die Vorgangskennung: Unter ihr bleiben Anmeldung, Auftrag und beide Messungen verbunden. Wird der Beleg später erneut ausgegeben oder eine Schnittstellenübertragung wiederholt, handelt es sich weiterhin um dieselbe Lieferung.

6. Lieferschein erstellen und gezielt ausgeben

Sobald die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind, kann der Wiegevorgang für die Belegerstellung freigegeben werden. Der Lieferschein beschreibt die Lieferung; ein Wiegebeleg dokumentiert die Messung und deren Bezüge. Je nach betrieblichem Aufbau können diese Angaben in einem Dokument zusammengeführt sein.

Für einen nachvollziehbaren Ablauf sollten mindestens die benötigten Kunden- oder Lieferantenangaben, Material, Auftrag, Fahrzeug, Gewichte, Einheiten und Zeitpunkte zuordenbar bleiben. Welche Informationen auf dem Beleg selbst erscheinen müssen und welche im System referenziert werden, ist für den konkreten Einsatz festzulegen.

Die Ausgabe richtet sich nach den Empfängern: Der Fahrer benötigt gegebenenfalls einen Ausdruck, die Abrechnung strukturierte Daten und der Kunde einen digitalen Beleg. Ein PDF ist ein lesbares Dokument; es ersetzt nicht automatisch die strukturierte Übergabe von Auftragsnummer, Material und Menge an ein anderes System.

Bei digitalen Bestätigungen muss klar sein, was bestätigt wird und durch wen. Eine Unterschrift des Fahrers am Werk ist beispielsweise nicht automatisch eine Empfangsbestätigung des Kunden auf der Baustelle. Beide Ereignisse können zu derselben Lieferung gehören, haben aber unterschiedliche Bedeutung.

Auch ein Druckfehler darf den Ablauf nicht verdoppeln. Wird ein Lieferschein erneut gedruckt, sollte dies als erneute Ausgabe desselben Belegs behandelt werden. Ist dagegen eine inhaltliche Korrektur erforderlich, müssen Ursprungsstand, Änderung und gegebenenfalls Ersatzbeleg nachvollziehbar miteinander verbunden bleiben.

7. Wiegedaten an ERP und Fakturierung übergeben

Für die Abrechnung werden die freigegebenen Lieferdaten an das zuständige System übergeben. Dazu gehören je nach Integration Beleg- und Vorgangskennung, Kunde, Auftrag, Material, Nettomenge, Einheit und erforderliche Zusatzangaben. Preise und Konditionen können aus dem ERP stammen oder nach einem abgestimmten Modell mitgegeben werden.

Die Rechnungsbildung kann direkt nach einer Lieferung, gesammelt oder nach zusätzlicher kaufmännischer Prüfung erfolgen. Der Abschluss an der Waage bedeutet deshalb nicht automatisch, dass bereits eine Rechnung erstellt wurde. Für den Betriebsablauf sind getrennte Status hilfreich: an der Waage abgeschlossen, zur Übergabe bereit, im Zielsystem angenommen und gegebenenfalls fakturiert.

Wichtig ist die fachliche Rückmeldung. Eine Nachricht kann technisch angekommen sein, während das ERP die Lieferung wegen einer unbekannten Materialnummer ablehnt. Solche Vorgänge benötigen eine sichtbare Ursache und einen zuständigen Ansprechpartner. Sie dürfen nicht nur aus der Liste offener Übertragungen verschwinden.

Wenn nach einer erfolgreichen Übernahme lediglich die Bestätigung verloren geht, muss eine Wiederholung anhand eindeutiger Kennungen erkannt werden. Sonst könnte aus einer physischen Lieferung ein zweiter abrechenbarer Vorgang entstehen. Wiegeabschluss, Übertragung und Bestätigung sollten daher als zusammengehörige, aber getrennte Schritte nachvollziehbar sein.

Für messwertbasierte Rechnungen verlangt § 33 MessEG unter anderem, dass der Empfänger die angegebenen Messwerte in einfacher Weise nachvollziehen kann. Wie Messung, Speicherung und Beleg dafür konkret zusammenspielen, ist anhand der eingesetzten Konfiguration fachlich zu klären. Eine pauschale Konformitätszusage folgt aus einem digitalen Ablauf allein nicht.

Welche Daten in welche Richtung fließen und wie Sie die Übergabe prüfen, zeigt der vertiefende Artikel Wiegesoftware und ERP verbinden.

Welche Unterschiede gelten bei Anlieferung und gespeicherter Tara?

Bei der Anlieferung steht die beladene Eingangswiegung vor der Entladung. Erst danach wird das leere Fahrzeug gewogen. Bleiben Rückstände im Fahrzeug, enthält das abschließende Gewicht diese Rückstände; die Gewichtsdifferenz beschreibt unter vergleichbaren Bedingungen die tatsächlich entnommene Masse. Annahmeprüfungen, Teilentladungen oder eine Zurückweisung des Materials können zusätzliche Prozessschritte erfordern.

Bei einer Abholung mit gespeicherter Tara kann eine aktuelle Tarawiegung im dafür geeigneten und zulässigen Verfahren entfallen. Voraussetzung ist, dass die Tara zur tatsächlichen Fahrzeugkombination und zum festgelegten Verwendungsfall passt. Herkunft, Aktualität und Regeln für eine erneute Tarawiegung müssen geklärt sein. Ein beliebiger Wert aus dem Fahrzeugstammsatz ist dafür keine ausreichende Grundlage.

Auch eine Beladung direkt auf der Waage oder ein Wechsel zwischen mehreren Waagen benötigt ein eigenes abgestimmtes Verfahren. Das hier beschriebene Beispiel lässt sich deshalb nicht unverändert auf jede Anlage übertragen. Der gemeinsame Kern bleibt die eindeutige Verbindung zwischen Materialbewegung, Messung und Geschäftsvorgang.

Die Verfahrenswahl vertieft der Artikel Erstwiegung, Zweitwiegung und gespeicherte Tara. Er erklärt, wann zwei aktuelle Wiegungen zweckmäßig sind und welche Voraussetzungen für die Wiederverwendung eines Tarawerts zu prüfen sind.

Was passiert bei Fehlern und Unterbrechungen?

Ein digitaler Prozess sollte zeigen, welcher Schritt fehlt und wer handeln muss. Dafür braucht es verständliche Status und definierte Ausnahmen. Die folgenden Situationen gehören in die Prozessbeschreibung:

Typische Ausnahmen und die erforderliche Klärung
SituationSinnvolle Reaktion im abgestimmten Prozess
Fahrzeug oder Auftrag unklarVorgang zur Klärung an das Waagepersonal geben; keine beliebige Zuordnung automatisch übernehmen.
Waagenverbindung unterbrochenKeine neue Messung aus einem alten Wert erzeugen. Störung anzeigen und den vorgesehenen Ersatz- oder Stoppablauf verwenden.
Fahrzeug nach Erstwiegung nicht zurückgekehrtBesuch als offen sichtbar halten. Abbruch oder Fortsetzung durch eine zuständige Person klären.
Drucker nicht verfügbarBereits abgeschlossenen Beleg erhalten; nach Freigabe alternativ ausgeben oder später erneut drucken.
ERP vorübergehend nicht erreichbarÜbergabe als ausstehend markieren. Nur im vereinbarten Betriebskonzept lokal weiterarbeiten und anschließend kontrolliert abgleichen.
Korrektur nach ERP-ÜbernahmeUrsprünglichen Belegbezug erhalten und die abgestimmte Korrektur auch an das Folgesystem übergeben.

Ein manueller Ersatzablauf muss ebenfalls zuordenbare Vorgangs- und Belegkennungen verwenden. Beim späteren Nachtragen ist zu prüfen, ob ein Vorgang bereits vorhanden ist. Andernfalls kann aus einer Überbrückung des Ausfalls unbeabsichtigt eine doppelte Lieferung in der Abrechnung werden.

Was sich durch Selbstbedienung verändert

Am bedienten Waageplatz führt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter durch den Ablauf. Bei der Selbstbedienung übernimmt der Fahrer bestimmte Eingaben und Bestätigungen. Die fachlichen Prüfungen bleiben erforderlich; sie müssen verständlich in der Fahrerführung abgebildet sein.

Ein Terminal sollte jeweils den nächsten notwendigen Schritt zeigen: identifizieren, Auftrag bestätigen, Position auf der Waage einnehmen oder Beleg entgegennehmen. Der Fahrer braucht dabei die Informationen zu seinem Besuch und keine allgemeine Sicht auf fremde Kunden oder Aufträge. Für Lesefehler und Sonderfälle muss Unterstützung erreichbar sein.

TBTouchScale ist der Einstieg in die Selbstbedienung an der Waage. Für die Fahrzeugzuordnung bietet TBAutoIdent unterschiedliche Erkennungsmöglichkeiten. Welche Schritte automatisiert werden und welche Freigaben erforderlich bleiben, wird mit der vorhandenen Messtechnik und Organisation abgestimmt.

Die Planung von Fahrerführung, Belegausgabe und erreichbarer Hilfe vertieft unser Leitfaden zur Selbstbedienungswaage ohne dauerhaft besetztes Waagebüro. Er enthält einen Beispielablauf und konkrete Prüffälle für die Einführung.

Eine Fahrzeugwaage schrittweise digitalisieren

Beginnen Sie mit einem häufigen, klar abgegrenzten Vorgang. Beispielsweise kann ein Werk zunächst die Schotterabholung am besetzten Waageplatz durchgängig abbilden. Dafür werden Auftrag, Fahrzeug, beide Wiegungen und Beleg miteinander verbunden und die Übergabe in die Fakturierung geprüft.

Erst wenn dieser Ablauf einschließlich Rückfragen und Korrekturen zuverlässig funktioniert, werden weitere Varianten ergänzt. Das können Voranmeldung, zusätzliche Identifikationswege, Selbstbedienung oder weitere Standorte sein. Dokumentieren Sie bei jeder Erweiterung, welche Freigaben, Geräte und Daten dafür benötigt werden.

Für die Erfolgskontrolle eignen sich konkrete betriebliche Größen: manuelle Doppeleingaben pro Vorgang, Zahl ungeklärter Besuche, Korrekturen nach Wiegeabschluss sowie die Zeit bis zur bestätigten Datenübernahme. So wird sichtbar, ob die Digitalisierung die tatsächlichen Übergaben verbessert.

Wie Sie Wartezeit, Waagenbelegung und gesamten Werksaufenthalt getrennt bewerten, erläutert der Leitfaden Wartezeiten an der Fahrzeugwaage reduzieren. Er verbindet die einzelnen Prozessschritte mit konkreten Verbesserungen und einem Kapazitätsbeispiel für Erstwiegung und Zweitwiegung.

Wenn Sie dafür eine neue Lösung auswählen, unterstützt Sie unsere Anforderungsliste für Wiegesoftware in Werken und Industrie mit priorisierten Kriterien und Abnahmefragen.

Häufige Fragen zum digitalen Wiegeprozess

Muss für die Digitalisierung eine neue Fahrzeugwaage angeschafft werden?

Das hängt von der vorhandenen Waage, dem Auswertegerät, den unterstützten Schnittstellen und dem vorgesehenen Einsatz ab. Vor einer Entscheidung ist die konkrete Kombination zu prüfen. Eine bestehende Waage kann eingebunden werden, wenn die technische und fachliche Eignung für den geplanten Aufbau bestätigt ist.

Sind Erstwiegung und Tarawiegung dasselbe?

Nein. Bei einer leeren Einfahrt zur Abholung ist die Erstwiegung typischerweise die Tarawiegung. Bei einer beladenen Anlieferung erfasst die Erstwiegung dagegen das Bruttogewicht. Entscheidend ist der Materialfluss, nicht nur die Reihenfolge der Messungen.

Wann ist ein Wiegevorgang abgeschlossen?

Wenn die für das gewählte Verfahren erforderlichen Messungen, Angaben und Freigaben vorliegen. Die Übergabe an das ERP kann anschließend noch ausstehen. Deshalb sollten der Abschluss an der Waage und die Verarbeitung im Folgesystem getrennt erkennbar sein.

Ist ein digitaler Lieferschein bereits eine Rechnung?

Nein. Der Lieferschein dokumentiert die Lieferung. Die Fakturierung verwendet die freigegebenen Lieferdaten zusammen mit den vereinbarten Konditionen für die Rechnungsbildung. Beide Dokumente müssen eindeutig miteinander verknüpft werden können.

Den eigenen Ablauf mit TBScale konkretisieren

TBScale verbindet Verwiegung, Auftragsbezug und digitale Belege. Einen branchenspezifischen Einstieg bietet die Seite Wiegesoftware für die Baustoffbranche. Welche Geräte, Schnittstellen und Freigaben zu Ihrem Werk passen, wird anhand Ihres tatsächlichen Materialflusses abgestimmt.

Für das Gespräch reichen zunächst ein typischer Auftrag, ein anonymisierter Lieferschein und eine Skizze der Einfahrt, Waage und Ladeplätze. TBScale-Demo für Ihren Wiegeprozess anfragen und den Weg vom eintreffenden Fahrzeug bis zur Abrechnung gemeinsam durchgehen.

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