Mehrere Waagen und Standorte zentral steuern
Gemeinsame Stammdaten, klare Zuständigkeiten und verlässliche Mengen: So organisieren Sie Wiegeprozesse über mehrere Werke – mit Architekturvergleich, Praxisbeispiel und Abnahmecheckliste.
Wer mehrere Waagen und Standorte zentral steuern möchte, braucht gemeinsame Daten und eindeutige Zuständigkeiten für jeden lokalen Wiegeprozess. Kunden und Materialien sollen dieselbe Bedeutung haben, Auftragsmengen dürfen nicht mehrfach freigegeben werden, und die Zentrale muss erkennen, wie aktuell ihre Übersicht ist.
In einer Baustoffgruppe können drei Werke denselben Kunden beliefern. Werk Nord arbeitet mit zwei Fahrzeugwaagen und besetztem Büro, Werk Süd mit einer Waage und Selbstbedienung. Ein dritter Standort hat andere Ladeplätze und eine zeitweise instabile Verbindung. Eine gemeinsame Kundenliste hilft allen drei Werken. Dieselbe Gerätekonfiguration oder dieselbe unbegrenzte Auftragsfreigabe wäre dagegen ungeeignet.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Stammdaten, Waagenzuordnung, Aufträge, Berechtigungen und Auswertungen über mehrere Werke organisieren. Ein Mengenbeispiel und konkrete Prüffälle machen die Anforderungen überprüfbar. Die beschriebenen Modelle sind Planungshilfen; der passende Aufbau wird mit Betrieb, IT, Waagenhersteller und Softwareanbieter festgelegt.
Mehrere Waagen, mehrere Werke oder mehrere Gesellschaften?
Diese drei Aufgaben überschneiden sich, stellen aber unterschiedliche Anforderungen an die Wiegesoftware.
| Situation | Gemeinsame Aufgabe | Besonders zu klären |
|---|---|---|
| Mehrere Waagen in einem Werk | Besuche und Aufträge an verschiedenen Wiegeplätzen bearbeiten. | Waagenkennung, zulässige Prozesswege und eindeutige Übernahme offener Vorgänge. |
| Mehrere räumlich getrennte Werke | Stammdaten, Auftragsbezug und Auswertungen standortübergreifend nutzen. | Lokale Verfügbarkeit, unterschiedliche Geräte und Verhalten bei Verbindungsstörungen. |
| Mehrere Gesellschaften | Einen gemeinsamen technischen Rahmen mit getrennten Geschäftsbereichen betreiben. | Vertragspartner, Datenzugriffe, Belegaussteller und Abrechnungskreise. |
Ein Standortfilter in einer Liste ist noch keine Trennung von Gesellschaften. Umgekehrt benötigt nicht jedes Werk eine eigene, vollständig isolierte Kundenverwaltung. Entscheidend ist, welche Informationen gemeinsam gelten und wer sie für welchen Geschäftsvorfall verwenden darf.
Legen Sie deshalb zuerst die Struktur fest: Gesellschaft, Werk, Waage, Arbeitsplatz und Besuch erhalten unterscheidbare Kennungen. „Waage 1“ kann als sichtbare Bezeichnung vor Ort genügen, muss im Gesamtsystem aber eindeutig einem Werk zugeordnet sein.
Zur zentralen Steuerung gehört außerdem die Unterscheidung zwischen Datenverwaltung und Bedienung der Anlage. Eine gemeinsame Auftragsübersicht berechtigt noch nicht dazu, aus der Ferne eine Schranke oder Verladung freizugeben. Dafür sind die konkrete Anlage, Zuständigkeit und erforderliche Sicht auf den Prozess gesondert zu betrachten. Den Zusammenhang erläutert die Übersicht zu Wiegesoftware, Fahrzeugwaage und Verladung.
Stammdaten gemeinsam pflegen und lokale Einstellungen erhalten
Beginnen Sie mit einem Datenkatalog. Für jeden Datentyp wird festgelegt, wo er angelegt wird, wer Änderungen freigibt und welche Werke ihn erhalten. Das führende System kann ein ERP, eine zentrale Stammdatenverwaltung oder die Wiegesoftware sein. Entscheidend ist die eindeutige Verantwortung.
| Datenbereich | Gemeinsam festlegen | Je Standort ergänzen oder prüfen |
|---|---|---|
| Kunden und Lieferanten | Stabile Kennung, Geschäftspartnerbezug und verantwortliche Pflegestelle. | Freigabe für das Werk, Ansprechpartner und benötigte lokale Zuordnungen. |
| Materialien | Eindeutige Materialidentität, Einheit und fachliche Bedeutung. | Verfügbarkeit, Lager- oder Ladeplatz und freigegebene lokale Bezeichnung. |
| Aufträge und Positionen | Auftraggeber, Material, Lieferziel, Mengen und Gültigkeit. | Beliefernde Werke, zugeteilte Mengen und erlaubte Bearbeitungsschritte. |
| Fahrzeuge und Tara | Fahrzeugidentität und nachvollziehbare Herkunft der Daten. | Tatsächliche Kombination, Gültigkeit des Tarabezugs und vorgesehenes Wiegeverfahren. |
| Preise und Konditionen | Zuständiges System sowie Gültigkeit je Geschäftsvorfall. | Werk- oder gesellschaftsbezogene Konditionen, soweit an der Waage benötigt. |
| Waagen und Peripherie | Einheitliche Benennung und dokumentierte Konfigurationsstände. | Geräteanschluss, Terminal, Drucker, Schranken und örtlicher Ablauf. |
Gleiche Namen sind kein ausreichender Schlüssel. „Kies 16/32“ kann in zwei alten Systemen unterschiedliche Artikel bezeichnen; umgekehrt können zwei lokale Bezeichnungen dasselbe zentral geführte Material meinen. Prüfen Sie solche Zuordnungen vor der Übernahme fachlich. Ein automatisches Zusammenführen nach Text kann falsche Materialbezüge dauerhaft verteilen.
Gemeinsame Stammdaten bedeuten auch nicht, dass jede Änderung sofort jeden offenen Besuch verändert. Wird ein Kunde umbenannt, bleibt die frühere Belegfassung nachvollziehbar. Wird ein Material gesperrt, muss feststehen, wie neue und bereits laufende Vorgänge behandelt werden. Dazu braucht es einen Änderungsstand und eine geregelte Übernahme.
Für lokale Ergänzungen sollte sichtbar sein, wer sie ändern darf. Ein zentraler Import darf beispielsweise den Ladeplatz in Werk Süd nicht mit dem Wert aus Werk Nord überschreiben. Die Datenflussmatrix für Wiegesoftware und ERP hilft bei der Abgrenzung.
Offene Besuche an mehreren Waagen eindeutig fortsetzen
In einem Werk kann ein Fahrzeug die Erstwiegung auf Waage A und die Zweitwiegung auf Waage B durchführen, wenn dieser Ablauf für die eingesetzte Messkette und den Betrieb vorgesehen und fachlich geprüft ist. Ein gemeinsamer Datenbestand allein begründet diese Freigabe nicht.
Der zweite Arbeitsplatz muss den richtigen offenen Besuch finden. Benötigt werden unter anderem Fahrzeugkombination, Auftrag und Position, Material, vorheriger Prozessschritt sowie der Bezug zur Erstwiegung. Kennzeichen und Datum allein sind ungeeignet, wenn dasselbe Fahrzeug mehrmals täglich kommt.
Jeder Messvorgang behält seine Herkunft: welche Waage, welcher Zeitpunkt, welcher Messwert und welcher zugehörige Nachweis. Ein Arbeitsplatzwechsel darf diese Informationen nicht durch die Kennung des gerade verwendeten Terminals ersetzen.
Auch die gleichzeitige Bearbeitung ist zu prüfen. Öffnen zwei Mitarbeiter denselben Besuch, darf er nicht zweimal abgeschlossen werden. Eine erkennbare Bearbeitungszuständigkeit und ein kontrollierter Wechsel verhindern widersprüchliche Abschlüsse. Nach einem Arbeitsplatzabsturz muss eine berechtigte Person den Besuch nachvollziehbar übernehmen können.
Ein Wechsel zwischen räumlich getrennten Werken ist anders zu bewerten als der Wechsel zwischen zwei Waagen auf demselben Gelände. Fahrtstrecke, Kraftstoffverbrauch oder ein veränderter Aufbau können den Gewichtsbezug beeinflussen. Für solche Vorgänge ist das Verfahren eigens festzulegen. Hintergründe bietet der Vergleich von Erstwiegung, Zweitwiegung und gespeicherter Tara.
Gemeinsame Aufträge mit verbindlichen Mengenregeln steuern
Ein Kunde kann Material aus mehreren Werken beziehen. Dafür müssen die erlaubten Standorte, Materialpositionen, Lieferziele und gegebenenfalls Konditionen am Auftrag eindeutig sein. Die Auftragsrestmenge beschreibt dabei die noch offene Lieferverpflichtung beziehungsweise Abrufmenge; sie ist nicht mit dem verfügbaren Lagerbestand gleichzusetzen.
Bei einer verbindlichen Mengengrenze reicht es nicht, allen Werken denselben Rest anzuzeigen. Zwei gleichzeitig gestartete Vorgänge können jeweils für sich plausibel erscheinen und zusammen die Grenze überschreiten. Die Freigabe muss deshalb den bereits anderweitig gebundenen Anteil berücksichtigen.
Ein mögliches Modell ist die zentrale Reservierung für einen bestimmten Besuch. Ein anderes ist die exklusive Zuteilung von Teilmengen an Werke. Für jede Variante muss feststehen, wann eine Menge gebunden, verbraucht, zurückgegeben oder gesperrt wird. Eine Reservierung ist noch keine ausgelieferte Menge.
Die technische Grundlage beschreibt Microsoft zur Koordination zeitweise getrennter Systeme: Ein späterer Datenabgleich allein verhindert keine Mehrfachvergabe einer begrenzten Ressource. Exklusive Kontingente können eine solche Grenze auch bei getrennter Verbindung absichern. Die Übertragung auf Auftragsmengen muss den tatsächlichen Lade- und Freigabeprozess berücksichtigen.
Praxisbeispiel: 40 Tonnen Restmenge für zwei Werke
Das folgende eigene Beispiel betrachtet einen Auftrag mit 40,00 t noch offener Menge und einer verbindlichen Obergrenze. Andere Aufträge und bereits abgeschlossene Lieferungen sind in diesem Rest berücksichtigt.
Ohne abgestimmte Freigabe könnten Werk Nord und Werk Süd jeweils 26,00 t einplanen, weil beide dieselben 40,00 t sehen. Zusammen wären das 52,00 t – also 12,00 t mehr als verfügbar. Zwei aktuelle Anzeigen lösen das Problem der gleichzeitigen Entscheidung nicht.
In einem Modell mit exklusiven Kontingenten werden die 40,00 t vorab aufgeteilt:
| Größe | Werk Nord | Werk Süd | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Exklusiv zugeteilte Menge | 24,00 t | 16,00 t | 40,00 t |
| Tatsächlich abgeschlossene Lieferung | 23,40 t | 15,60 t | 39,00 t |
| Nicht verbrauchter Anteil nach Abschluss | 0,60 t | 0,40 t | 1,00 t |
Solange die Kontingente gebunden sind, kann die Zentrale daraus keine weiteren 40,00 t freigeben. Nach dem bestätigten Abschluss und Abgleich der beiden Lieferungen verbleibt 1,00 t. Dieser Rest darf wieder zentral verfügbar werden, wenn beide Werke ihn nachweislich nicht mehr lokal verwenden können.
Die Zuteilung begrenzt die erlaubte Menge im Prozess. Sie ersetzt weder die Gewichtsermittlung noch eine Kontrolle der tatsächlichen Beladung. Benötigt ein Werk mehr als sein Kontingent, muss vor einer zusätzlichen Freigabe Menge wirksam umverteilt oder zentral ergänzt werden. Eine Überschreitung wird nicht durch das Ändern des gemessenen Gewichts „gelöst“.
Zentrale Anwendung oder lokale Systeme: den passenden Aufbau wählen
„Mehrstandortfähig“ beschreibt noch keine Betriebsarchitektur. Eine gemeinsame Oberfläche kann auf einem zentralen Server laufen oder Daten aus lokalen Systemen zusammenführen. Für die Auswahl ist besonders relevant, wovon die Abfertigung vor Ort abhängt.
| Modell | Möglicher Nutzen | Im Projekt nachzuweisen |
|---|---|---|
| Zentrale Anwendung mit angebundenen Arbeitsplätzen | Gemeinsamer Datenstand und zentrale Pflege der Anwendung. | Erreichbarkeit, Antwortzeiten, Anbindung der lokalen Geräte und Verhalten bei Verbindungsabbruch. |
| Lokale Wiegeanwendungen mit zentralem Abgleich | Vor-Ort-Verarbeitung mit einem definierten Umfang lokaler Eigenständigkeit. | Dauerhafte Datenspeicherung, Datenalter, Mengenfreigaben und kontrollierte Zusammenführung. |
| Bestehende Standortsysteme mit gemeinsamer Auswertung | Schrittweise Transparenz über bisher getrennte Werke. | Einheitliche Datenbedeutung und erkennbare Grenzen der standortübergreifenden Bearbeitung. |
Keines dieser Modelle ist allein wegen seiner Bezeichnung ausfallsicher. Eine lokale Anwendung kann weiterhin vom zentralen Anmeldedienst abhängen. Eine zentrale Anwendung kann redundant betrieben werden, während die einzige Verbindung eines Werks trotzdem ausfällt. Prüfen Sie die vollständige Kette vom Benutzerzugang bis zum Waagenanschluss.
Auch der Begriff „Cloud“ beantwortet diese Fragen nicht. Entscheidend ist, wo die für den Wiegevorgang benötigten Funktionen und Daten verfügbar sind und welche Abhängigkeiten im Störungsfall bestehen.
Wenn zunächst nur gemeinsame Auswertungen eingeführt werden, ist das ein klar abgrenzbarer erster Schritt. Gemeinsame Auftragsfreigaben oder das Fortsetzen offener Besuche über Systemgrenzen benötigen zusätzliche Funktionen und eigene Prüfungen.
Lokalen Weiterbetrieb begrenzen und den Abgleich beherrschbar halten
Bei einer unterbrochenen Standortverbindung kann ein Werk nur mit den Daten und Funktionen weiterarbeiten, die vor Ort tatsächlich verfügbar und für diesen Fall freigegeben sind. Eine gespeicherte Kundenliste genügt dafür nicht.
Legen Sie je Vorgangsart fest, welche vorbereiteten Aufträge bearbeitet werden dürfen, wie alt die Daten sein dürfen und welche Entscheidung eine aktuelle zentrale Rückmeldung erfordert. Eine unbekannte Auftragsänderung lässt sich ohne Verbindung nicht zuverlässig berücksichtigen. Für zeitkritische Sperren muss daher entweder eine geeignete Verbindung verfügbar bleiben oder der davon abhängige Schritt stoppen.
Der lokale Arbeitsplatz sollte den eingeschränkten Betrieb und den letzten bestätigten Datenstand anzeigen. Offene Besuche, abgeschlossene Lieferungen und noch nicht übernommene Änderungen bleiben unterscheidbar. Auch nach einem Neustart muss erkennbar sein, welche Vorgänge noch abzugleichen sind.
Vergebene Kontingente dürfen bei ausbleibender Rückmeldung nicht einfach einem anderen Werk zugewiesen werden. Vor ihrer erneuten Vergabe muss feststehen, dass das erste Werk daraus keine weitere Lieferung mehr freigeben kann. Sonst entsteht gerade während einer Störung eine doppelte Berechtigung.
Nach der Wiederverbindung werden Vorgänge mit ihren bestehenden Kennungen übernommen. Eine Wiederholung derselben Übertragung darf keine zweite Lieferung erzeugen. Unklare Fälle erhalten eine zuständige Bearbeitung; beispielsweise muss eine nachträglich gemeldete Lieferung gegen eine inzwischen geänderte Auftragsfreigabe geprüft werden.
Die Anforderungen an Wiederanlauf und Datenabgleich sollten bereits in der Anforderungsliste zur Auswahl von Wiegesoftware festgehalten werden. Das Notfallkonzept für Netzwerk- und ERP-Ausfälle umfasst zusätzlich lokale Netzwerke, Stromversorgung, Geräteausfälle, Ersatzbelege und Wiederherstellung.
Rollen, Belege und Gesellschaften sauber abgrenzen
Eine gemeinsame Software vereinfacht die Zusammenarbeit, vergrößert aber auch die Reichweite einer falschen Berechtigung. Definieren Sie deshalb für jede Rolle sowohl die erlaubte Handlung als auch die erlaubten Werke und Gesellschaften.
Ein Mitarbeiter an der Waage kann beispielsweise Besuche seines Werks bearbeiten, ohne Konditionen zu ändern. Eine regionale Disposition kann Aufträge für zugeordnete Werke verteilen. Die zentrale Auswertung benötigt möglicherweise einen Gesamtüberblick, aber keine Berechtigung zur Belegkorrektur.
Die Prüfung muss auch für direkten Belegabruf, Export und Schnittstellen gelten. Eine ausgeblendete Schaltfläche schützt den zugrunde liegenden Datensatz noch nicht. Die OWASP-Empfehlungen zur Zugriffskontrolle nennen insbesondere minimale Rechte, eine standardmäßige Verweigerung nicht freigegebener Zugriffe und die Prüfung jeder Anfrage.
Belegaussteller, Werk und abrechnende Gesellschaft müssen im Vorgang eindeutig sein. Bei lokal erzeugten Belegen braucht es eine abgestimmte Vergabe, damit Kennungen im Gesamtsystem nicht kollidieren. Dafür können getrennte Nummernkreise oder andere eindeutige Kennungen vorgesehen werden. Die sichtbare Lieferscheinnummer und eine technische Vorgangskennung können unterschiedliche Aufgaben erfüllen.
Korrekturen behalten den Bezug zur ursprünglichen Lieferung und zur verantwortlichen Stelle. Bereits weitergegebene Änderungen müssen auch in zentraler Auswertung und ERP nachvollziehbar ankommen. Das Vorgehen vertieft der Leitfaden Korrekturen, Stornos und Nachverwiegungen dokumentieren.
Zentrale Auswertungen müssen Datenstand und Mengenbezug zeigen
Eine Gesamtmenge ist nur aussagekräftig, wenn alle Werke dieselben Begriffe verwenden. Legen Sie fest, ob eine Auswertung abgeschlossene Lieferungen, einzelne Wiegungen, Besuche oder abrechenbare Mengen zählt. Zwei Wiegungen desselben Besuchs dürfen nicht als zwei Materiallieferungen eingehen.
Für eine gemeinsame Übersicht sind beispielsweise folgende Angaben hilfreich:
- abgeschlossene Netto-Mengen nach Werk, Material und Zeitraum;
- offene Besuche und Vorgänge mit Klärungsbedarf;
- noch ausstehende Datenübernahmen je Standort;
- Zeitpunkt des letzten erfolgreichen Abgleichs;
- Korrekturen und der jeweils gültige Belegstand;
- Wartezeiten mit einheitlich definierten Messgrenzen.
Fehlt eine Standortmeldung, darf ein leerer Wert nicht stillschweigend als „keine Lieferungen“ gelten. Kennzeichnen Sie vorläufige Summen und zeigen Sie, welche Werke noch fehlen. Ein zentraler Bericht kann fachlich richtig gerechnet und trotzdem unvollständig sein.
Unterscheiden Sie außerdem Messzeitpunkt, Belegabschluss, Empfang in der Zentrale und Buchungsdatum. Ein spät übertragener Vorgang muss nach einer festgelegten Regel in den richtigen Berichtszeitraum eingehen. Bei Vergleichen von Wartezeiten hilft der Leitfaden Wartezeiten an der Fahrzeugwaage reduzieren, dieselben Messgrenzen zu verwenden.
Auch Umlagerungen benötigen eine klare Sicht: Werden 20 t von Werk Nord nach Werk Süd transportiert, entstehen dort ein Ausgang und ein Eingang. Das sind zwei Standortbewegungen, aber keine 40 t externer Absatz. Für Gruppenkennzahlen müssen interne und externe Bewegungen entsprechend getrennt werden.
Neue Standorte schrittweise anbinden und gemeinsam abnehmen
Ein belastbarer Pilot umfasst zwei bewusst unterschiedlich ausgestattete Werke. So werden Abweichungen bei Materialien, Geräten, Arbeitszeiten und Belegen sichtbar, bevor die Konfiguration auf weitere Standorte übertragen wird.
Erfassen Sie zuerst Stammdatenquellen und lokale Besonderheiten. Danach folgen Datenbereinigung, Zuordnung der Kennungen sowie die Prüfung von Rechten und Belegausgabe. Legen Sie beim Wechsel fest, in welchem System neue Besuche beginnen und wie bereits offene Besuche abgeschlossen werden. Zwei Systeme dürfen denselben Geschäftsvorfall nicht unabhängig produktiv bearbeiten.
Eine Standortvorlage kann gemeinsame Regeln und Dokumentlayouts vereinheitlichen. Geräteanschlüsse, Ladeplätze und örtliche Freigaben werden je Werk ergänzt. Für den nächsten Standort werden damit bewährte Grundlagen übernommen, ohne eine ungeprüfte Kopie der ersten Installation auszurollen.
| Prüffall | Erwartetes Ergebnis |
|---|---|
| Zentraler Materialstamm wird geändert | Die vorgesehenen Werke erhalten den richtigen Stand; lokale Ladeplätze und frühere Belege bleiben korrekt zugeordnet. |
| Zwei Werke rufen gleichzeitig dieselbe Restmenge ab | Reservierungen oder Kontingente verhindern widersprüchliche Freigaben. |
| Standortverbindung fällt bei einem offenen Besuch aus | Der vorgesehene Weiterbetrieb oder Stopp greift; Datenstand und Einschränkungen sind sichtbar. |
| Ein getrenntes Werk meldet sein Kontingent nicht zurück | Die Menge wird nicht ungeprüft erneut vergeben. |
| Derselbe Besuch wird an zwei Waageplätzen geöffnet | Ein doppelter Abschluss wird verhindert; die Übernahme ist geregelt. |
| Eine Lieferung wird nach fehlender Bestätigung erneut übertragen | Im Ziel bleibt genau eine fachlich wirksame Lieferung mit derselben Kennung. |
| Ein Benutzer ruft einen fremden Standortbeleg direkt auf | Die vorgesehene Berechtigungsgrenze gilt auch außerhalb der normalen Navigation. |
| Ein Werk übermittelt nach dem Tagesabschluss weitere Belege | Auswertung und Abrechnung berücksichtigen den vereinbarten Zeit- und Korrekturbezug. |
Updates und Änderungen an gemeinsamen Regeln sollten ebenfalls zunächst an einem geeigneten Pilotstandort erprobt werden. Prüfen Sie, ob unterschiedlich aktualisierte Standorte noch miteinander kommunizieren können und wie offene Vorgänge bei einer Rückkehr zum vorherigen Stand behandelt werden.
Häufige Fragen zur Wiegesoftware für mehrere Standorte
Müssen alle Werke dieselbe Waagentechnik verwenden?
Nicht zwangsläufig. Die Lösung muss die vorgesehenen Geräte und ihre Schnittstellen unterstützen. Messwertübernahme, Nachweise und lokale Peripherie werden je Standort geprüft. Eine gemeinsame Benutzeroberfläche ersetzt diese technische Prüfung nicht.
Können Stammdaten zentral sein, während das Werk lokal weiterarbeitet?
Ja, wenn der Aufbau die benötigten Daten und Funktionen lokal bereitstellt und der Weiterbetrieb definiert ist. Datenalter, Auftragsfreigaben und gemeinsame Mengengrenzen müssen dabei berücksichtigt werden. Das Vorhandensein einer lokalen Kopie allein genügt nicht.
Können zwei Werke gleichzeitig denselben Auftrag beliefern?
Ja, wenn Auftrag, Material und beteiligte Werke dafür freigegeben sind. Für verbindliche Gesamtmengen braucht es eine abgestimmte Vergabe. Geteilte Anzeigen einer Restmenge verhindern keine gleichzeitige Überbuchung.
Darf eine gespeicherte Tara automatisch in jedem Werk gelten?
Die zentrale Verfügbarkeit eines Tarawerts sagt noch nichts über seine Eignung für den konkreten Besuch aus. Fahrzeugkombination, tatsächlicher Zustand, Herkunft und die Voraussetzungen des vorgesehenen Verfahrens müssen passen. Die Grundlagen erläutert auch das Glossar zur Verwiegung.
Ist eine gemeinsame Auswertung bereits zentrale Steuerung?
Sie schafft Transparenz. Das Verteilen von Auftragsmengen, Bearbeiten offener Besuche oder Freigeben lokaler Prozessschritte benötigt darüber hinaus entsprechende Funktionen, Rechte und verbindliche Regeln.
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Je nach Standort können TBTouchScale für die Selbstbedienung und TBAutoIdent für die Kennzeichenerkennung den Ablauf ergänzen. Welche Funktionen gemeinsam bereitstehen und welche vor Ort ausgeführt werden, wird projektbezogen festgelegt.
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