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Überladung vermeiden: Welche Daten vor der Ausfahrt benötigt werden

9 min Lesedauer TBSoft Redaktion
Weiße Linienzeichnung: Kontrolle der zulässigen Beladung anhand von Fahrzeugdaten, aktuellem Gewicht und Freigabe an der Ausfahrtswaage

Zulässiges Gesamtgewicht, Tara des Zuges, bestellte Menge, aktuelle Ladung, Freigabe: Welche Angaben vor der Ausfahrt bekannt sein müssen, woher sie kommen und was passiert, wenn eine fehlt.

Überladung vermeiden beginnt nicht an der Ausfahrtswaage, wo sie festgestellt wird, sondern beim Radlader, wo sie entsteht, und im Fahrzeugstamm, wo eine Zahl steht, die niemand nachgeschlagen hat. Fünf Angaben müssen bekannt sein, bevor ein Fahrzeug den Hof verlässt: das zulässige Gesamtgewicht des Zuges, seine Tara, die bestellte Menge, die tatsächliche Ladung und die Freigabe, die aus den vier anderen folgt. Für jede Angabe gibt es eine Quelle im Werk, und für jede eine Folge, wenn sie fehlt.

Wo Überladung entsteht

Der Radladerfahrer lädt nach Schaufeln, und der Fahrer sagt „voll machen“, weil er für die Fuhre bezahlt wird und nicht für die Tonne. Der Sattelkipper zieht heute einen schwereren Auflieger als den, dessen Tara gespeichert ist. Der Sand ist nach dem Regen nasser als gestern und wiegt bei gleichem Volumen mehr. Die Baustelle hat 26 Tonnen bestellt, und das Fahrzeug darf 25 laden. Jede dieser Ursachen ist einzeln harmlos und in Summe ein Fahrzeug, das an der Ausfahrtswaage zu schwer ist und zurück zur Halde muss, oder eines, das nicht zurückfährt, weil niemand hingesehen hat.

Zulässiges Gesamtgewicht: die Zahl aus dem Fahrzeugstamm

Die erste Angabe ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges, wie es in den Fahrzeugpapieren steht, für Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger zusammen. Die Quelle ist der Fahrzeugstamm, in dem jedes Fahrzeug mit dieser Zahl angelegt ist, und bei Fremdfahrzeugen die einmalige Erfassung an der Waage. Fehlt die Zahl, gibt es keine Prüfung, und die Waage zeigt ein Bruttogewicht, das niemand mit etwas vergleicht.

Tara: die Zahl, die heute gilt

Die zweite Angabe ist die Tara des Zuges, entweder aus der Erstwiegung am selben Tag oder aus einer gespeicherten Tara mit Datum. Die Quelle ist die Waage. Fehlt die Tara oder ist sie veraltet, weil der Auflieger gewechselt hat, ist das Netto falsch und die Überladung bleibt unbemerkt, oder ein korrekt beladenes Fahrzeug wird zurückgeschickt. Ob Erstwiegung, Zweitwiegung oder gespeicherte Tara gilt, ist deshalb keine Komfortfrage, und die typischen Wiegefehler bei Brutto, Tara und Netto sind fast alle Tarafehler.

Bestellte Menge und zulässige Zuladung: die Zielmenge

Die dritte Angabe ist die bestellte Menge der Fuhre aus dem Auftrag. Zusammen mit den ersten beiden ergibt sie die Zielmenge: Die zulässige Zuladung ist das zulässige Gesamtgewicht minus Tara, und die Zielmenge ist die kleinere Zahl von bestellter Menge und zulässiger Zuladung, gegebenenfalls um eine Reserve verringert, die das Werk festlegt. Die Quelle ist der Auftrag, die Rechnung erledigt die Software. Fehlt die bestellte Menge, lädt der Radlader voll, und ob voll zulässig ist, entscheidet dann die Ausfahrtswaage statt die Anweisung. Die Zielmenge ist die wichtigste Zahl auf der digitalen Verladeanweisung für den Radladerfahrer, weil sie die Überladung dort verhindert, wo sie entsteht.

Aktuelle Ladung: die Zahl von der Waage

Die vierte Angabe ist das Bruttogewicht aus der Zweitwiegung, und davor die Schätzung des Radladerfahrers nach Schaufeln oder von der Radladerwaage, wenn das Werk eine hat. Die Quelle für die verbindliche Zahl ist die Fahrzeugwaage, die Schätzung ist eine Vorwarnung. Fehlt die Schätzung, fällt die Überladung erst an der Ausfahrt auf. Fehlt die Zweitwiegung, weil das Fahrzeug den Hof ohne sie verlässt, fällt sie gar nicht auf.

Freigabe: der Vergleich

Die fünfte Angabe ist das Ergebnis des Vergleichs: Bruttogewicht kleiner oder gleich zulässigem Gesamtgewicht, dann Beleg und Ausfahrt. Größer, dann Rückfahrt zur Halde, Abladen, erneute Zweitwiegung, Beleg erst nach dem zweiten Ergebnis, und ein Protokolleintrag mit Zeit, Gewicht und Entscheidung. Die Quelle ist die Software, die das zulässige Gesamtgewicht je Fahrzeug führt und die Zweitwiegung dagegen prüft. Ob sie warnt, den Beleg verweigert oder die Schranke geschlossen hält, wird bei der Einrichtung anhand der Fahrzeuge und des Hofs festgelegt. Fehlt die Freigabe als Regel, entscheidet der Waagendienst von Fall zu Fall, und nachts am Terminal entscheidet niemand.

Fünf Angaben vor der Ausfahrt, ihre Quelle und die Folge, wenn sie fehlen
AngabeQuelleWenn sie fehlt
Zulässiges Gesamtgewicht des ZugesFahrzeugstamm, bei Fremdfahrzeugen einmalige ErfassungKein Vergleich möglich, das Bruttogewicht bleibt eine Zahl ohne Grenze
Tara des ZugesErstwiegung am selben Tag oder gespeicherte Tara mit DatumNetto falsch, Überladung unbemerkt oder Fahrzeug grundlos zurückgeschickt
Bestellte MengeAuftrag, FuhreRadlader lädt voll, die Ausfahrtswaage entscheidet statt der Anweisung
Aktuelle LadungZweitwiegung, davor Schätzung des RadladerfahrersÜberladung fällt erst an der Ausfahrt auf oder gar nicht
FreigabeVergleich in der Software nach festgelegter RegelEntscheidung von Fall zu Fall, nachts keine Entscheidung

Reserve, Schaufel und Feuchte

Drei Dinge machen aus der Zielmenge eine Zahl, die der Radlader treffen kann. Die Reserve gleicht aus, dass eine Schaufel keine halbe Tonne kennt: Wer mit einer Fünf-Tonnen-Schaufel auf 25,4 Tonnen zielt, landet bei 25 oder 30. Die Schaufelgröße und die Zahl der Schaufeln gehören deshalb in die Anweisung oder in den Kopf des Radladerfahrers, der sie ohnehin kennt. Und die Feuchte verändert das Gewicht je Schaufel: Nasser Sand wiegt bei gleichem Volumen mehr als trockener, und eine Schaufel, die gestern vier Tonnen brachte, bringt heute mehr. Was Feuchte und Schüttdichte für die abrechenbare Menge bedeuten, gilt an der Halde für die Beladung: Mit den Richtwerten für Dichte und Wassergehalt im Schüttdichte-Umrechner lässt sich abschätzen, wie viel Volumen die Zielmenge heute ist.

Häufige Fragen zur Vermeidung von Überladung

Wer ist für die Überladung verantwortlich?

Das ist eine Rechtsfrage, die das Werk mit seinem Rechtsbeistand klärt, und sie betrifft Fahrer, Halter und Verlader unterschiedlich. Unabhängig davon ist der Beleg mit Zeit, Bruttogewicht, zulässigem Gesamtgewicht und Freigabe der Nachweis, dass das Werk vor der Ausfahrt geprüft hat.

Reicht eine Radladerwaage, um Überladung zu vermeiden?

Sie verbessert die Schätzung an der Halde und verhindert die meisten Rückfahrten. Die Freigabe kommt trotzdem von der Fahrzeugwaage, weil nur sie den Zug als Ganzes wiegt und weil nur ihr Ergebnis auf dem Beleg steht.

Was ist mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht nicht hinterlegt ist?

Der Fahrer nennt es, der Waagendienst erfasst es einmalig mit dem Fahrzeug, und bei Zweifeln zeigt der Fahrer die Papiere. Ein Fahrzeug ohne diese Zahl bekommt keine Zielmenge und keine Freigabe, sondern die Aufforderung, sie nachzureichen, bevor geladen wird.

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