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Recyclinganteile nachvollziehbar bis zum Lieferschein dokumentieren

9 min Lesedauer TBSoft Redaktion
Weiße Linienzeichnung der Verbindung von Recyclingfraktion, Rezeptur und Charge mit dem dokumentierten Anteil auf dem Lieferschein

Kunden stellen zum Recyclinganteil drei Fragen: Wie viel, woher, wie belegt. Wie ein Werk sie aus Eingangswiegung, Fraktion, Rezeptur, Charge und Lieferschein beantwortet, ohne Nachweise von Hand zusammenzusuchen.

Kunden, Bauherren und Behörden stellen zum Recyclinganteil einer Lieferung dieselben drei Fragen: Wie viel Sekundärmaterial steckt darin, woher stammt es, und womit ist das belegt. Ein Werk, das diese Fragen erst beantwortet, wenn sie gestellt werden, sucht in Rezepturen, Eingangsbelegen und Prüfzeugnissen. Ein Werk, das die Antworten mit jeder Lieferung erzeugt, hat sie auf dem Lieferschein und im Archiv. Der Unterschied liegt nicht in der Menge der Daten, sondern darin, ob sie beim Entstehen verbunden werden.

Recyclinganteile kommen in der Baustoffbranche in drei Formen vor: als rezyklierte Gesteinskörnung im Beton, als Asphaltgranulat im Mischgut und als Recyclingbaustoff, der selbst das Produkt ist, etwa ein aufbereitetes Gemisch für den Straßenunterbau. Für alle drei gelten dieselben Fragen. Die Antworten kommen aus verschiedenen Stellen des Werks.

Frage 1: Wie viel?

Der Anteil ist bei gemischten Produkten eine Rezepturangabe: So viel Prozent der Gesteinskörnung ist rezykliert, so viel Prozent des Mischguts ist Asphaltgranulat. Er ist in Normen und Regelwerken je Verwendung begrenzt und wird in der Rezeptur mit Version geführt, sodass eine Charge den Anteil trägt, der bei ihrer Herstellung galt. Bei Recyclingbaustoffen als Produkt ist der Anteil hundert Prozent, und die Frage wird zur Frage nach der Fraktion: Welches Material in welcher Körnung und Materialklasse, beim Recyclingbaustoff ebenso wie beim Asphaltgranulat.

Der Anteil je Lieferung ergibt sich aus Rezepturversion und Charge. Er kann nicht aus der Ausgangswiegung allein abgeleitet werden, weil die Waage Tonnen wiegt, nicht Zusammensetzung. Deshalb muss der Lieferschein den Chargenbezug tragen, oder die Sorte muss eindeutig auf eine Rezepturversion verweisen.

Frage 2: Woher?

Die Herkunft entsteht im Wareneingang. Wird Abbruchmaterial oder Asphaltfräsgut angenommen, erfasst die Eingangswiegung Anlieferer, Herkunftsbaustelle, Material mit Abfallschlüssel oder Einstufung, Menge und Zeitpunkt, und die Annahmekontrolle hält Sichtprüfung, Einstufung oder Ablehnung mit Bearbeiter fest. Wird aufbereitetes Recyclingmaterial zugekauft, kommt die Herkunft vom Lieferanten mit dessen Güteüberwachung. Mit der Aufbereitung wandert die Herkunft in die Fraktion: Ein Haldenbestand einer Materialklasse besteht aus den Eingängen eines Zeitraums, und die Güteüberwachung prüft diese Fraktion, nicht die einzelne Anlieferung.

Für Ersatzbaustoffe verlangt die Ersatzbaustoffverordnung Angaben zu Materialklasse und Güteüberwachung auf dem Lieferschein. Welche Dokumentationspflichten im Einzelfall gelten, bleibt fachliche Verantwortung des Betreibers.

Frage 3: Wie belegt?

Der Beleg ist die Verbindung: Lieferschein mit Sorte, Charge oder Fraktion und Menge, Rezepturversion mit Anteil, Eingangswiegungen mit Herkunft für den Zeitraum der Fraktion, Prüfzeugnis der Güteüberwachung für die Fraktion und bei Ersatzbaustoffen die Angaben nach Verordnung. Wenn alle fünf am Vorgang hängen, ist der Nachweis eine Abfrage. Wenn sie in fünf Ablagen liegen, ist er eine Suche. Bei Reklamationen wird dieselbe Kette rückwärts verfolgt, für Recyclinganteile läuft sie in Vorwärtsrichtung.

Die Mengenkette

  • Eingang

    Anlieferung von Abbruchmaterial, Fräsgut oder zugekauftem Recyclingmaterial: Wiegung mit Anlieferer, Herkunft, Material, Einstufung, Menge, Zeitpunkt und Entscheidung der Annahmekontrolle.

  • Aufbereitung und Fraktion

    Brechen, Sieben, Sortieren. Die Eingänge eines Zeitraums werden zu einer Fraktion mit Materialklasse. Die Güteüberwachung prüft die Fraktion und stellt das Prüfzeugnis aus.

  • Rezeptur

    Bei Beton und Asphalt legt die Rezeptur den Anteil der Fraktion fest, versioniert mit Gültigkeit. Bei Recyclingbaustoffen als Produkt ist die Fraktion selbst die Sorte.

  • Charge

    Die Produktion einer Charge verbindet Rezepturversion, verbrauchte Fraktionen und Menge. Der Chargenbezug ist die Brücke zwischen Produkt und Lieferung.

  • Lieferschein

    Sorte, Charge oder Fraktion, Menge, Anteil oder Materialklasse und der Verweis auf die Güteüberwachung. Beim Kunden im Portal, im Werk im Archiv, in beiden Fällen mit denselben Angaben.

Für Werke mit Recyclingbereich sind Eingangs- und Ausgangsmengen je Fraktion aus den Wiegedaten verfügbar und lassen sich zu einer Stoffstrombilanz auswerten: Was ist in einem Zeitraum angenommen, aufbereitet und verkauft worden. Ob daraus eine laufende Bestandsführung mit Aufbereitungsschritten wird, hängt von den Prozessen im Werk ab. Dieselbe Bilanz trägt die Planung von Primär- und Sekundärrohstoffen und ist im Baustoffrecycling die Klammer um Annahme, Prüfung, Verwiegung und Verkauf.

Was auf den Lieferschein gehört und was nicht

Auf den Lieferschein gehören die Angaben, die der Empfänger für seine Verwendung braucht und die sich je Lieferung ändern: Sorte oder Fraktion, Materialklasse, Anteil bei gemischten Produkten, Chargen- oder Produktionsbezug und der Verweis auf die Güteüberwachung mit Kennung. Nicht auf den Lieferschein gehören die Herkunftsbaustellen der Eingänge. Sie stehen im Archiv am Vorgang und werden auf Anfrage oder für Behörden bereitgestellt. Der Lieferschein bleibt damit lesbar, und der Nachweis bleibt vollständig.

Bei TBSoft liefert die Software für Baustoffrecycling die Datenbasis: Herkunft, Material, Klasse, Menge, Zeitpunkt und Belege je Vorgang, mit der Entscheidung der Annahmekontrolle am Vorgang. Welche Nachweise daraus in welcher Form erzeugt werden müssen, wird im Projekt mit den Fachverantwortlichen des Betriebs geklärt. Eine pauschale Behördenanbindung ist nicht Teil der Zusage.

Häufige Fragen zu Recyclinganteilen auf dem Lieferschein

Muss der Recyclinganteil in Prozent auf dem Lieferschein stehen?

Für gemischte Produkte ist er die Angabe, die Kunden für Ausschreibungen und Gebäudebilanzen brauchen. Ob er als Prozentwert oder über die Sortenbezeichnung mit Rezepturbezug ausgewiesen wird, hängt vom Kunden ab. Für Recyclingbaustoffe als Produkt ersetzt die Materialklasse den Anteil.

Wie weit zurück muss die Herkunft nachvollziehbar sein?

Bis zur Anlieferung, die in die Fraktion eingegangen ist, für den Zeitraum, in dem die Fraktion produziert wurde. Das verlangt keine Zuordnung jeder Tonne zu einer Abbruchbaustelle, aber die Liste der Eingänge je Fraktion und Zeitraum.

Was, wenn Fraktionen aus mehreren Zeiträumen vermischt werden?

Dann gilt die Herkunft aller beteiligten Zeiträume, und die Güteüberwachung prüft die zusammengeführte Fraktion. Das ist zulässig, muss aber dokumentiert sein. Eine Bestandsführung je Fraktion mit Zeiträumen macht es nachvollziehbar.

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